Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Fachkräften zum Schutz und Wohl des Kindes zu verbessern.
Der §8a SGB VIII verpflichtet bei der Wahrnehmung von „gewichtigen Anhaltspunkten" bei einer Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden. Die Zertifizierung der Mitarbeiterinnen erfolgte im Rahmen einer „Qualifizierungsmaßnahme für Fachkräfte im Rahmen des §8a SGB VIII".
Unter Berücksichtigung des trägerinternen Schutzplanes werden die Kinderschutzfachkräfte in der Kindertagesstätte, dem Hort und den Jugendhilfeeinrichtungen des ASB tätig. Die Aufgaben der Kinderschutzfachkraft beinhalten die Beratung und Moderation von MitarbeiterInnen sowie die Einschätzung von Gefährdungsrisiken und gegebenfalls die Planung weiterer Schritte. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann sie im Verlauf dieses Prozesses auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, wie es der §8a SGB VIII vorsieht.
Bei Hinweisen oder Beobachtungen, dass ein Kind möglicherweise vernachlässigt oder misshandelt wird, wählen Sie bitte die Rufnummer der 24 h Kinderschutzhotline:
0800 / 14 14 00 7
Unsere zertifizierten Fachkräfte nach § 8a SGB VIII:
Herr Florian Rüß
Frau Diana Schütz