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Hilfen zur Erziehung

Als Erziehungsberatungsstelle unterstützen wir Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung ihrer individuellen oder familienbezogenen Probleme

Wir sind da für Eltern und andere Erziehungsberechtigte, wenn ...

  • Sie Fragen zur Erziehung haben
  • Sie sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen (persönlich wie schulisch)
  • Sie als Eltern stärker und selbsbewusster werden möchten
  • Sie der Herausforderung des Familienlebens als Paar begegnen wollen
  • Sie sich trennen bzw. scheiden lassen wollen
  • Sie Fragen zur Umgangsgestaltung haben

Wir sind für Kinder und Jugendliche da, wenn ...

  • Du Stress zu Hause, in der Schule oder mit Freunden hast
  • Du dich mit deinen Problemen alleine fühlst
  • Du mit niemandem im Vertrauen reden kannst


Unser Angebot beinhaltet:

  • Erziehungs- und Elternberatung
  • Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsfragen
  • Umgangsbegleitung bei Anordnung des Gerichts oder des Jugendamtes
  • Beratung zu Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung in individuellen Lebenssituationen
  • Unsere Beratungsstelle arbeitet vertraulich, individuell und kostenfrei!

Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 0395 / 35 17 67 56

Ihre Ansprechpartnerin: Diana Schütz

Email:  q2#4z/=]pY0I7kcuXwDRf.6Fb[Mv]#[W~!w`q0LXMl#*MXkG_Z0Zj}6Hc.\

Gibt es Probleme, Krisen oder dringende Fragen außerhalb unserer Erreichbarkeit, dann finden Sie/findet Ihr Hilfe bei:

Nummer gegen Kummer:

  • für Kinder und Jugendliche: 116 111 (kostenlos, erreichbar 24/7)

  • für Eltern: 0800 11 0 550 (kostenlos aus Deutschland, Mo. – Fr.: 09:00 – 17:00 Uhr)

www.bke-beratung.de/jugendberatung/onlineberatung 

für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, u. a. mit Mailberatung, Einzel- oder Gruppenchat oder im Forum

www.krisenchat.de 

für Kinder u. Jugendliche, kostenfrei, 24/7 über Smartphone, Whatsapp und PC

Für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien bietet unsere Erziehungsberatungsstelle eine soziale Gruppenarbeit an. Unter dem Fokus „Kleine & große Brille“ geht es vor allem darum, Perspektiven zu wechseln und verschiedene Sichtweisen kennenzulernen.

Was sind die Ziele der Gruppenarbeit?

  • Selbstwertstärkung

  • Wertschätzung / positive Selbstwertzunahme

  • Erfahrungen sammeln und austauschen

  • Ressourcenaufbau

  • Umgang mit Gefühlen

  • Selbstbestimmtes Leben

  • Altersangemessene Wissensvermittlung über psychische Erkrankungen

  • Befreiung von Schuld und Scham

  • Netzwerke schließen

  • Handlungsalternativen finden

  • Soziale Räume erschließen

Welche Altersgruppen?

  • „Kleine Brille“: 6 – 10 Jahre

  • „Große Brille“: 11 – 17 Jahre

Wann?

  • Jeweils einmal wöchentlich am Nachmittag

  • „Kleine Brille“: ca. 1 Stunde

  • „Große Brille“: ca. 1,5 Stunden

 

Kontakt:

ASB Erziehungsberatungsstelle

Friedrich-Engels-Ring 38a

17033 Neubrandenburg

Tel: 0395 / 35 17 67 56

Email: q2#4z/=]pY0I7kcuXwDRf.6Fb[Mv]#[W~!w`q0LXMl#*MXkG_Z0Zj}6Hc.\

Ziele der Hilfe
Die primären Ziele von ambulanten Hilfen zur Erziehung sind nach unserem Verständnis die Familien bzw. Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung zu befähigen, die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Durch die erbrachten Leistungen soll sich das Verhältnis von Belastungen und Ressourcen innerhalb der Familie zugunsten der Ressourcen verändern.

Leistungen der Hilfe

Der ASB RV MSE e. V. erbringt seit dem 1. Januar 1994 ambulante Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII folgend. Hierbei handelt es sich speziell um Leistungen gemäß folgender rechtlicher Grundlagen:

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Grundlegend ist, dass die Hilfe auf Freiwilligkeit basiert und für den Leistungsempfänger keine Kosten entstehen. Der Zugang zu den oben genannten Hilfen erfolgt über das zuständige örtliche Jugendamt.

 

Kontakt:

Telefon: 0395 / 35 17 67 56

E-Mail: q2#4z/=]pY0I7]#[Z-jN\|vKd?8*v

Im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung bietet der Träger mit dem ASB Jugendhaus eine Wohngruppe mit den Arbeitsschwerpunkten "unbegleitete minderjährige Ausländer" sowie "Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund".

Das ASB Jugendhaus bietet 10 Jugendlichen Platz. Diese bewohnen Einzel- und Doppelzimmer.
Die Wohngruppe befindet sich auf dem "Campus - Leben und Lernen" in direkter Anbindung zur beruflichen Schule der Stadt Neubrandenburg.

Die gesetzliche Grundlage der Wohngruppe sind die §§ 34 (Sonstige betreute Wohnformen) und 41 (Hilfe für junge Volljährige) SGB VIII.

In enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Trägern und Bildungseinrichtungen werden die Jugendlichen bei ihrer Integration sowie ihrer Persönlichkeits- und Selbständigkeitsentwicklung begleitet und gefördert.

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ASB Jugendhaus

Eichhorster Str. 1
17033 Neubrandenburg

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten Fachkräften zum Schutz und Wohl des Kindes zu verbessern.

Der §8a SGB VIII verpflichtet dazu, bei der Wahrnehmung von „gewichtigen Anhaltspunkten" bei einer Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden. Hierfür sind in unserem Verein vier Fachkräfte mit unterschiedlichen Professionen und fachspezifischen Kenntnissen tätig. Die Zertifizierung der Mitarbeiter*innen erfolgte im Rahmen einer „Qualifizierungsmaßnahme für Fachkräfte im Rahmen des §8a SGB VIII".

Unter Berücksichtigung des trägerinternen Schutzplanes werden die Kinderschutzfachkräfte in den Kindertagesstätten, den Horten und den Jugendhilfeeinrichtungen des ASB tätig.     Die Aufgaben der Kinderschutzfachkraft beinhalten die Beratung und Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen sowie die Einschätzung von Gefährdungsrisiken und gegebenenfalls die Planung weiterer Schritte. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann sie im Verlauf dieses Prozesses auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, wie es der §8a SGB VIII vorsieht.

Bei Hinweisen oder Beobachtungen, dass ein Kind möglicherweise vernachlässigt oder misshandelt wird, wählen Sie bitte:

 

 

24-h-Kinderschutzhotline: 0800 / 14 14 00 7