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Startseite - Erziehungshilfe - Ambul. Hilfen zur Erziehung - Leistungen

Leistungen

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Der ASB-RV Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz erbringt seit dem 01.Jaunar 1994 ambulante Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII folgend. Hierbei handelt es sich speziell um die Leistungen.

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelferfotolia_9436231_xs

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Grundlegend ist, dass die Hilfe auf Freiwilligkeit basiert und für den Leistungsempfänger keine Kosten entstehen. Der Zugang zu den oben genannten Hilfen erfolgt über das zuständige örtliche Jugendamt.


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Mittwoch, 22. Februar 2012
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